
Mindestabstand zwischen zwei Aktivitäten verschiedener Vorgänge eines Auftrags, der größer als der prozeßbedingte Mindestabstand ist und der aus planungstechnischen Gründen nicht unterschritten werden sollte. Bei infiniter Planung unter Beachtung von Anordnungsbeziehungen hält das System die planerischen Mindestabstände ein; indem statt mit...
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